Eine ad-hoc-Arbeitsgruppe der KOHS hat sich intensiv mit dem Entscheid des Walliser Staatsrates zur dritten Rhonekorrektion auseinandergesetzt. Dabei kommen die Experten zum Schluss, dass es notwendig ist, Projekte mit einer Laufzeit von mehreren Jahrzehnten periodisch zu überprüfen. Die kommunizierten Sachverhalte und Schlussfolgerungen in der Medienmitteilung vom 28.05.2024 und im Bericht der E-AS SA vom 30.03.2024 sind jedoch fachlich unvollständig und nicht differenziert. Sie führen die Öffentlichkeit in die Irre. Die Arbeitsgruppe ist daher der Meinung, dass dieser Bericht weder für politische noch öffentliche oder rechtliche Entscheidungen als Grundlage dienen sollte.
Das Expertengremium der KOHS erwähnt nebst der Kritik auch Empfehlungen zum weiteren Vorgehen und zieht ein Fazit. Diese Informationen wurden dem Staatsrat des Kantons Wallis in einem Brief zugestellt.