Schachtbefahrungsanlagen unterstehen als «ähnliche Transportanlagen mit Seilantrieb» der Seilbahngesetzgebung. Ihre besondere Bauart wird durch die Normenreihe «Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung» nicht vollständig abgedeckt. Daraus haben sich immer wieder Unklarheiten ergeben.
Das neue IKSS-Reglement wurde durch die Konkordatskonferenz per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Mit der Publikation dieses Merkblattes wird die Vorgabe aus Artikel 37 umgesetzt, ergänzende und abweichende technischen Bestimmungen für Schachtbefahrungsanlagen in einem Merkblatt zusammenzustellen. Das Merkblatt wurde Branchenvertreter zur Stellungnahme vorgelegt und deren Anliegen soweit wie sachdienlich berücksichtigt.
Das Merkblatt bildet die bisherige Praxis der Kontrollstelle IKSS ab und enthält neben den technischen Bestimmungen auch die typischen Randbedingungen für den Betrieb solcher Anlagen. Die Regelungen definieren in ihrer Gesamtheit ein angemessenes Sicherheitsniveau und führen – unter Beachtung des Zweckartikels des Konkordatsvertrages – zu keiner unverhältnismässigen Verteuerung beim Bau und Betrieb von Schachtbefahrungsanlagen.