Beschleunigungserlass
Der Beschleunigungserlass soll die Planung und Bewilligung von grossen Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken beschleunigen, damit die Energiewende Fahrt aufnehmen kann. Eigentlich war vorgesehen, die ganze Differenzbereinigung zu diesem Geschäft in der Frühlingssession durchzuführen. Kurz vor der Debatte im Nationalrat hat die kleine Umweltschutzorganisation Aqua Viva jedoch nach einem Gespräch mit Energieminister Albert Rösti angekündigt, ihre Beschwerde gegen das Wasserkraftprojekt Trift zurückzuziehen, falls sich das Parlament mit strengeren Vorschriften im Bereich der Beschwerdemöglichkeiten sowie der Flexibilisierung der Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen für Ausbauprojekte zurückhält. Der Nationalrat liess sich nur teilweise beeindrucken und suchte in verschiedenen Bereichen nach Kompromisslösungen.
So will der Nationalrat bei den 16 Wasserkraft-Projekten die Trennung der Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen vom Bauprojekt erlauben, wenn die Verantwortlichen beim Kanton eine Sicherheitszahlung von mindestens dem Eineinhalbfachen der voraussichtlichen Kosten der Massnahmen leisten.
Im Bereich des Vetorechts für Gemeinden hatte der Nationalrat in der ersten Lesung eine Bestimmung verabschiedet, wonach die Kantone vorsehen können, dass eine Zustimmung der Standortgemeinde notwendig ist. Der Ständerat hat dies leicht verschärft und eine Zustimmungserfordernis der Standortgemeinden statuiert, soweit das kantonale Recht nichts anderes bestimmt. Der Nationalrat ist hier nun dem Ständerat grundsätzlich gefolgt.
Auch bei der Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts entschied sich der Nationalrat für einen Kompromiss. Anders als der Ständerat will er, dass Beschwerden für Projekte von nationaler Bedeutung (Wasser, Wind und Sonne) und für die 16 Projekte aus dem Anhang des Stromversorgungsgesetzes (Wasserkraftprojekte) nur noch von drei beschwerdeberechtigten Organisationen gemeinsam eingereicht werden können. Der Ständerat wollte das Verbandsbeschwerderecht für die 16 Wasserkraft-Projekte ganz abschaffen.
Stromversorgungsgesetz (Stromreserve)
Nachdem das Parlament in der Wintersession in einem dringlichen Bundesgesetz Hilfsmassnahmen zu Gunsten der Eisen-, Stahl und Aluminiumindustrie beschlossen hat, wurde in der Frühlingssession nun die Beratung der eigentlichen Strom- bzw. Winterreserve im Ständerat weitergeführt. Die heute per Notrecht in der bis Ende 2026 geltenden Winterreserveverordnung verankerten Regeln werden damit auf eine gesetzliche Basis gestellt. Die Vorlage regelt den Einsatz einer thermischen Reserve, bestehend aus Reservekraftwerken, die mit Öl und Gas betrieben werden können, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen. Die Wasserkraftreserve ist bereits mit der Verabschiedung des Energie-Mantelerlasses gesetzlich verankert und damit obligatorisch geworden.
Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat eine thermische Stromreserve mit dem möglichen Betrieb von Gaskraftwerken und Notstromgruppen gesetzlich verankern. Weil noch einige kleinere Differenzen bestehen, wird sich die Umwelt- und Energiekommission des Nationalrats Anfang April 2025 nun nochmal damit befassen.