Beschleunigungserlass

Worum geht's?

Mit einer Änderung des Energiegesetzes sollen die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Wasser-, Solar- und Windkraftwerke gestrafft werden. Weiter soll der inländische Kraftwerkbau forciert und die Versorgungssicherheit im Winter gestärkt werden.

Relevanz für die Wasserkraft

Langjährige Verfahren und fehlende Planungssicherheit stellen für die Betreiber und Investoren von Wasserkraftanlagen eine grosse Herausforderung dar. Verzögerungen sind oft mit hohen Zusatzkosten verbunden. Obwohl Wasserkraftbetreiber in konkreten Projekten eng und gut mit den Natur- und Umweltschutzorganisationen zusammenarbeiten und gesetzliche Mindestanforderungen in Bezug auf Kompensationsmassnahmen praktisch immer übertreffen, können Einsprachen mehrheitsfähige Projekte um viele Jahre verzögern. Um die grossen Herausforderungen in den kommenden Jahrzehnten zu meistern, gilt es konstruktiv zusammenzuarbeiten und ideologische Blockadehaltungen abzulegen. 

Beratungen im Parlament

Der Nationalrat hat die Vorlage in der Wintersession 2023 erstmals beraten. Die Forderung aus den Reihen der SVP und grossen Teilen der FDP, in der gleichen Vorlage zusätzlich das KKW-Neubauverbot aus dem Gesetz zu streichen, scheiterte mit 101 zu 90 Stimmen. Ein weiteres heisses Eisen war die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei Projekten von nationalem Interesse. Eine starke Minderheit, die in der Kommission von der SWV-Präsidentin Susanne Vincenz-Stauffacher angeführt wurde, wollte das Beschwerderecht auf Organisationen mit mehr als 50‘000 Mitgliedern oder max. drei Organisationen, die zusammen mehr als 50‘000 Mitglieder haben, beschränken. Nach einer intensiven Debatte wurde dieser Vorschlag mit 96 zu 94 Stimmen knapp abgelehnt.

Dieses knappe Abstimmungsresultat zeigt, dass im Bereich des Verbandsbeschwerderechts Diskussions- und Handlungsbedarf besteht. Bestärkt wird dieser Eindruck durch die kürzlich eingereichte Beschwerde von Aqua Viva und dem Grimselverein gegen das Trift-Projekt (Kommentar des SWV zur Trift)

Die Umweltkommission des Ständerats hat das Geschäft im Frühling 2024 beraten und folgende wichtigste Beschlüsse in bezug auf die Wasserkraft gefasst:

  • Ausschluss des Verbandsbeschwerderechts für die 16 Projekte des Runden Tisches Wasserkraft (7:3:1)
  • Festhalten am zweistufigen Verfahren für Wasserkraftanlagen (Konzession und Baubewilligung)
  • Verzicht auf Nutzungsplanung für WKA (7:3)
  • Erweiterungen sollen mittels Zusatzkonzession erfolgen können, welche die laufende Konzession der Anlage nicht beeinflussen (9:3)

Der Ständerat wird das Geschäft am 17. Dezember 2024 im Rahmen der Wintersession 2024 beraten. Sessionsprogramm

Position SWV

Der SWV steht hinter den Bestrebungen zur Beschleunigung von Verfahren. Stark schutzdominierte Interessenabwägungen und lange Verfahren verzögern den dringend benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Beschleunigungserlass sieht hier einige wichtige Verbesserungen vor.

In Bezug auf die konzentrierten Plangenehmigungsverfahren spricht sich der SWV dafür aus, dass zwei- oder mehrstufige Verfahren möglich sein sollen, um Verfahrensflexibilität zu erhöhen und Wahlfreiheit zu gewährleisten. Das Verbandsbeschwerderecht ist zu demokratisieren. 

Weitere Informationen

  • Parlament: Übersicht zum Geschäft (23.051)
  • Bundesamt: Beschleunigungsvorlage erneuerbare Energien (ARE)