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Langjährige Verfahren und fehlende Planungssicherheit stellen für die Betreiber und Investoren von Wasserkraftanlagen eine grosse Herausforderung dar. Verzögerungen sind oft mit hohen Zusatzkosten verbunden. Obwohl Wasserkraftbetreiber in konkreten Projekten eng und gut mit den Natur- und Umweltschutzorganisationen zusammenarbeiten und gesetzliche Mindestanforderungen in Bezug auf Kompensationsmassnahmen praktisch immer übertreffen, können Einsprachen mehrheitsfähige Projekte um viele Jahre verzögern. Um die grossen Herausforderungen in den kommenden Jahrzehnten zu meistern, gilt es konstruktiv zusammenzuarbeiten und ideologische Blockadehaltungen abzulegen.
Der Nationalrat hat die Vorlage in der Wintersession 2023 erstmals beraten. Die Forderung aus den Reihen der SVP und grossen Teilen der FDP, in der gleichen Vorlage zusätzlich das KKW-Neubauverbot aus dem Gesetz zu streichen, scheiterte mit 101 zu 90 Stimmen. Ein weiteres heisses Eisen war die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei Projekten von nationalem Interesse. Eine starke Minderheit, die in der Kommission von der SWV-Präsidentin Susanne Vincenz-Stauffacher angeführt wurde, wollte das Beschwerderecht auf Organisationen mit mehr als 50‘000 Mitgliedern oder max. drei Organisationen, die zusammen mehr als 50‘000 Mitglieder haben, beschränken. Nach einer intensiven Debatte wurde dieser Vorschlag mit 96 zu 94 Stimmen knapp abgelehnt.
Dieses knappe Abstimmungsresultat zeigt, dass im Bereich des Verbandsbeschwerderechts Diskussions- und Handlungsbedarf besteht. Bestärkt wird dieser Eindruck durch die kürzlich eingereichte Beschwerde von Aqua Viva und dem Grimselverein gegen das Trift-Projekt (Kommentar des SWV zur Trift)
Die Umweltkommission des Ständerats hat das Geschäft im Frühling 2024 beraten. Medienmitteilung UREK-S
Der Ständerat wird das Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession 2024 beraten.
Der SWV steht hinter denBestrebungen zur Beschleunigug von Verfahren. Stark schutzdominierte Interessenabwägungen und lange Verfahren verzögern den dringend benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Beschleunigunserlass sieht hier einige wichtige Verbesserungen vor.
In Bezug auf die konzentrierten Plangenehmigungsverfahren spricht sich der SWV nach wie vor dafür aus, dass zwei- oder mehrstufige Verfahren möglich sein sollen, um Verfahrensflexibilität zu erhöhen und Wahlfreiheit zu gewährleisten.