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Die Hochwasserrisiken sind bereits heute erheblich und werden aufgrund der fortschreitenden Siedlungsentwicklung und des Klimawandels weiter stark ansteigen. Um sie zu begrenzen, soll künftig die Risikosituation umfassend beurteilt und neben dem Errichten von Schutzbauten sollen auch weitere Massnahmen ergriffen werden. Damit der Hochwasserschutz optimal gewährleistet werden kann, soll das fast 30-jährige Bundesgesetz über den Wasserbau angepasst werden.
Der SWV hat sich in seiner Vernehmlassungsantwort vom 2. Juli 2021 zur Änderung des WBG geäussert.
Als positiv erachten wir insbesondere den Paradigmenwechsel von "Gefahrenabwehr zur Risikokultur" und die Umsetzung des integralen Risikomanagements im Umgang mit Naturgefahren.
Der SWV wird sich zudem in der Vernehmlassung zur Verordnung äussern und ist derzeit daran eine Stellungnahme zu erarbeiten. Die Vernehmlassungsfrist für die Revision der Wasserbauverordnung läuft noch bis am 19. September 2024.
- Der Bundesrat hat am 10. März 2023 seine Botschaft zum Wasserbaugesetz veröffentlicht.
- Der Nationalrat hat dem Gesetzesvorschlag am 19. September 2023 mit 180 zu 0 Stimmen zugestimmt.
- Die UREK-S hat das Geschäft am 1. Februar 2024 einstimmig angenommen.
- Der Ständerat hat das Geschäft am 29. Februar 2024 einstimmig angenommen. Er nahm eine vom Nationalrat eingefügte Bestimmung zu neu gestalteten Gewässerraumabschnitten in den Gesetzesentwurf auf, änderte sie jedoch leicht ab.
- Der Nationalrat schliesst sich in seiner Beratung vom 04. März 2024 dem Ständerat an und bereinigt damit alle Differenzen.
- Die beiden Kammern nehmen das Gesetz in der Schlussabstimmung am 15. März 2024 einstimmig an.
- Das Gesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
- Vernehmlassungsantwort SWV Wasserbaugesetz vom 2. Juli 2021 (VL Antwort)
- Parlament: Übersicht zum Geschäft (23.030)
- Vernehmlassungsdokumente zur Wasserbauverordnung vom 24. Mai 2024 (Fedlex UVEK)