Mantelerlass ("Stromgesetz")

Worum geht's?

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ("Mantelerlass" oder "Stromgesetz") hat zum Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien aus Wasser- Wind- und Solarkraft zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Das Gesetz ist ein Schritt auf dem Weg zum Netto-Null Ziel bis 2050. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir massgebend mehr Strom, als ursprünglich veranschlagt wurde. Konkret muss aus heutiger Sicht von einer Stromlücke von rund 50 TWh ausgegangen werden.

Betroffenheit der Wasserkraft

Folgende Änderungen wurden im Bereich Wasserkraft beschlossen:

  • Erhöhung der Zielwerte Wasserkraft auf 37.9 TWh (2035) und 39.2 TWh (2050)
  • Zubau von 6 TWh Winterenergie - davon 2 TWh aus Wasserkraft
  • Grundsätzlicher Vorrang der 15+1 Projekte des «Runden Tisch Wasserkraft" vor anderen nationalen Interessen
  • Lockerung des absoluten Verbots für alpine Schwemmebenen und Gletschervorfelder von nationaler Bedeutung
  • Lockerung des absoluten Verbots bei Schwall-Sunk-Ausleitkraftwerken zur ökolog. Sanierung nach Art. 39a GschG, wenn wesentl. Beeinträchtigungen der Schutzziele des Objekts beseitigt werden können
  • Lockerung des absoluten Verbots zum Bau neuer Anlagen, wenn lediglich die Restwasserstrecke im Schutzobjekt zu liegen kommt

Beratungen im Parlament

Der Nationalrat hat dem Mantelerlass im Dezember 2023 nach zweijähriger Beratung klar mit 177 zu 19 Stimmen, der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen zugestimmt. Die breite Unterstützung über alle Fraktionen hinweg zeigt, dass das Parlament in vielen Bereichen gute Kompromisse gefunden hat. Dies betrifft insbesondere auch die Wasserkraft.

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat das Stromgesetz am 9. Juni 2024 mit 68.7% Ja-Stimmen angenommen. Der SWV ist sehr froh über dieses klare Ergebnis und hat in seiner Medienmitteilung zum Abstimmungsergebnis gefordert, dass die Gegner von Grosswasserkraftprojekten den Volkswillen respektieren und sich mit Beschwerden zurückhalten. Medienmitteilung SWV zur Annahme des Gesetzes

Die Vernehmlassung zu den betroffenen Verordnungen (EnV, EnFV, StromVV, WResV) hat bis am 28. Mai 2024 gedauert. Der SWV hat sich in einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen auf Verordnungsebene geäussert. (Vernehmlassungsantwort SWV).

Position SWV

Der SWV stand von Anfang an klar hinter dem Stromgesetz und hat sich stark für ein JA an der Urne eingesetzt. Die Wasserkraft ist bereits heute das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung: Speicherseen wirken wie riesiege Batterien und können den dringend benötigten Winterstrom liefern. Energie aus Wasserkraft ist zudem praktisch CO2-neutral, einheimisch und flexibel abrufbar. Ein JA zum Mantelerlass war aus Sicht des SWV wichtig, um die Versorgungssicherheit in der Schweiz im Winter zu verbessern und die Schweizer Energieversorgung zukunftsfähig zu machen. Mit dem Ja sind wir jedoch noch nicht über den Berg. Die Energietransition wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen und der Ausbau der Erneuebaren muss weiterhin vorangetrieben werden. Der SWV wird sich deshalb auch weiterhin für den Erhalt und Ausbau der Wasserkraft einsetzen.

Weitere Informationen

  • Schlussabstimmungstext: Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung EnG und StromVG) vom 29. September 2023 (Link)
  • Abstimmungsresultat Bundesrat vom 9. Juni 2024 (Link)
  • SWV: Medienmitteilung zur Annahme des Stromgesetzes am 9. Juni 2024 (Link)