In den nächsten Jahrzehnten laufen Konzessionen von dutzenden Schweizer Wasserkraftwerken aus. Es kommt zum Heimfall an die heimfallberechtigten Gemeinwesen – ausser das verfügungsberechtigte Gemeinwesen ist zu einem Neukonzessionierungsprozess zusammen mit dem bestehenden Konzessionär. bereit Aufgrund dieser Ausgangslage stellen sich zahlreiche rechtliche, wirtschaftliche und technische Fragen zum Thema Heimfall. Der SWV hat eine Auslegeordnung von ausgewählten Fragestellungen wie i) Heimfallverfahren, ii) Heimfallsubstrat, iii) Billige Entschädigung,
iv) Betriebsfähigkeit und v) Restwertvereinbarung vorgenommen und will damit eine Grundlage für den Einstieg in die anstehenden Verhandlungen bereitstellen.
Der Leitfaden kann hier als PDF heruntergeladen werden:
Zudem ist ein Artikel dazu in unserer Fachzeitschrift WEL 04-2023 erschienen: